Bedarf und Profile
Tätigkeit, Einsatzort, Starttermin, Qualifikation, Sprache und Anzahl der gesuchten Personen bilden die Grundlage der Personalsuche.
Schweizer Unternehmen erhalten eine klare Erstorientierung für Personal aus Polen: vom konkreten Bedarf über das passende Beschäftigungsmodell bis zu den Unterlagen vor dem Start.
Tätigkeit, Einsatzort, Starttermin, Qualifikation, Sprache und Anzahl der gesuchten Personen bilden die Grundlage der Personalsuche.
Direktanstellung, Entsendung und Personalverleih sind rechtlich unterschiedliche Wege. Das Modell muss vor der Vermittlung feststehen.
Je nach Modell, Branche und Kanton sind Bewilligungen, Meldung, Sozialversicherung sowie Lohn- und Arbeitsbedingungen zu prüfen.
Arbeitsvermittlung, Direktanstellung, Entsendung und Personalverleih folgen nicht denselben Regeln. Diese Punkte dienen als erste Orientierung für die Bedarfsklärung.
Für regelmässige, entgeltliche Arbeitsvermittlung in die Schweiz gelten die Bewilligungsregeln des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Eine im Ausland ansässige Agentur darf nicht ohne die erforderliche Schweizer Struktur direkt in die Schweiz hinein vermitteln. Je nach Fall ist ein bewilligter Schweizer Vermittlungsbetrieb einzubeziehen.
Bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistung aus der EU oder EFTA kann das Meldeverfahren grundsätzlich bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr greifen. In allgemeinen Branchen besteht die Meldepflicht in der Regel bei mehr als acht Tagen, in Bau und weiteren Sonderbranchen ab dem ersten Tag. Die Meldung erfolgt üblicherweise mindestens acht Kalendertage vor Arbeitsbeginn. A1 dokumentiert das anwendbare Sozialversicherungsrecht.
Bei Entsendungen müssen die schweizerischen Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Vorgaben können aus Gesetzen, allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen folgen. Entscheidend sind unter anderem Branche, Tätigkeit, Einsatzort und Kanton.
Offizielle Prüfpunkte: SECO zur Arbeitsvermittlung, SEM zum Meldeverfahren, SECO zur Entsendung und BSV zum Formular A1.
Stand: Juli 2026. Die Informationen sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Vor einem Einsatz sind das konkrete Modell und die Vorgaben der zuständigen Schweizer Stellen zu prüfen.
Senden Sie Einsatzort, Starttermin, Tätigkeit, Anzahl der benötigten Personen und das geplante Beschäftigungsmodell. Wir strukturieren den Bedarf und zeigen, welche nächsten Prüfungen vor der Personalsuche erforderlich sind.
Anfrage starten