Bilanz der Ernte 2026: Bedarf pro Woche und Kultur aufschreiben.
Anfrage stellen, Profile prüfen, Zusagen mit Anreisedatum.
Unterkunft, Fragebogen, Anmeldung, Arbeitskleidung.
Rückmeldung nach der ersten Woche, Ersatz bei Ausfall.
Was die Ernte 2026 gezeigt hat
Die Saison 2026 war für viele Betriebe eine Saison der Verschiebungen. Hitze und Trockenheit haben nicht nur Erträge gekostet, sie haben auch den Kalender durcheinandergebracht. Wer Erntehelfer nach dem Muster der Vorjahre gebucht hatte, stand teils mit zu vielen Leuten in einer zu kurzen Spitze da, teils mit zu wenigen, als die Arbeit plötzlich früher kam.
Drei Beispiele aus den letzten Wochen: Die Zuckerfabriken sind Mitte bis Ende September in die Kampagne gestartet, Pfeifer & Langen erwartet deutlich unterdurchschnittliche Erträge und eine verkürzte Kampagne, die in Könnern schon in der zweiten Dezemberhälfte enden soll. [1] Bei Kartoffeln meldet top agrar extreme Unterschiede zwischen Nord und Süd, von rund 3 Tonnen pro Hektar auf trockenen Flächen in Bayern bis rund 55 Tonnen in Niedersachsen. [2] Und bei der Apfelernte im Norden von Rheinland Pfalz berichtet der SWR von Hitzeschäden an den Früchten; die Qualität muss vor der Verarbeitung genauer geprüft werden. [3]
Für die Personalplanung ist das die eigentliche Nachricht: Die Menge der Arbeit ist schwerer vorherzusagen, und die Arbeitsspitzen werden kürzer und springen. Das trifft Betriebe, die ihre Teams im Januar fest für feste Wochen planen, am härtesten.
Was das für Ihre Personalplanung heißt
Aus der Hitzeernte lassen sich drei praktische Regeln für 2027 ableiten. Erstens: Planen Sie in Wochen, nicht in Monaten. Schreiben Sie für jede Kultur auf, in welchen Kalenderwochen 2026 wirklich Hochbetrieb war, und vergleichen Sie das mit 2025. Oft zeigt sich, dass die Spitze nicht länger, sondern früher und dichter wird.
Zweitens: Bauen Sie einen festen Kern und einen flexiblen Rand. Der Kern sind Leute, die die ganze Saison bleiben und Ihre Abläufe kennen. Der Rand sind Kräfte für die zwei bis sechs Wochen der Spitze, die kurzfristig kommen können. Genau für diesen Rand ist die erweiterte kurzfristige Beschäftigung gedacht.
Drittens: Planen Sie Ausfälle ein. In einer kurzen Spitze kostet ein fehlender Helfer mehr als in einer langen Saison, weil die Arbeit nicht aufgeschoben werden kann. Klären Sie deshalb vorher, wer bei einer Absage nachbesetzt und wie schnell. Eine Zusage ohne Anreisedatum ist in der Planung nichts wert.

Die 90 Tage Regel seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für landwirtschaftliche Betriebe eine längere Zeitgrenze: Eine kurzfristige Beschäftigung ist bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr möglich. Vorher lag die Grenze wie in allen anderen Branchen bei 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen. [4] Für Sie heißt das: Eine Erntehelferin, die von Juli bis Anfang Oktober kommt, rutscht nicht mehr so leicht mitten in der Saison in die Versicherungspflicht.
Die Regel gilt für Betriebe der Landwirtschaft im Sinne der amtlichen Wirtschaftszweige, also Anbau ein- und mehrjähriger Kulturen, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen und nachgelagerte Tätigkeiten. Bei Mischbetrieben kommt es darauf an, ob die Mehrheit der Beschäftigten in der Landwirtschaft arbeitet. [4] Forst und Fischerei fallen nicht darunter.
Zwei Punkte werden oft übersehen. Die 90 Tage gelten pro Kalenderjahr und für alle kurzfristigen Beschäftigungen zusammen: Hat Ihre Saisonkraft vorher schon bei einem anderen Betrieb kurzfristig gearbeitet, zählen diese Tage mit. Fragen Sie das beim Einstellungsgespräch ab und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Und: Kurzfristig ist eine Beschäftigung nur, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Wer von der Saisonarbeit lebt, ist kein Fall für die kurzfristige Beschäftigung, egal wie lange sie dauert.
Saisonkräfte aus Polen: welches Recht gilt
Polnische Arbeitskräfte brauchen als EU Bürger keine Arbeitserlaubnis. Die entscheidende Frage ist eine andere: Welches Sozialversicherungsrecht gilt? Die landwirtschaftliche Sozialversicherung SVLFG unterscheidet drei typische Fälle. [6]
Ist die Person in Polen weiter angestellt und nimmt für die Saison bezahlten Urlaub, bleibt sie im polnischen System versichert und bringt eine A1 Bescheinigung mit. Nimmt sie unbezahlten Urlaub oder hat sie in Polen keine Beschäftigung, zum Beispiel als Studentin, Rentner oder Hausfrau, gilt deutsches Recht. Dann prüfen Sie, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder ob normale Versicherungspflicht besteht. [6]
In der Praxis heißt das: Lassen Sie vor Arbeitsbeginn den zweisprachigen Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht ausfüllen, den die SVLFG bereitstellt. [6] Seit 2022 müssen Sie bei kurzfristig Beschäftigten außerdem angeben, wie die Person krankenversichert ist. Wer nach deutschem Recht beschäftigt ist, ist ab dem ersten Arbeitstag bei der SVLFG unfallversichert. Viele Betriebe schließen zusätzlich eine private Erntehelferversicherung ab, damit bei Krankheit keine Lücke entsteht.

Ausführlicher zu Anmeldung, Verträgen und typischen Fehlern schreiben wir im Beitrag Polnische Arbeiter legal beschäftigen.
Kosten 2027 ehrlich rechnen
Ab dem 1. Januar 2027 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 14,60 Euro pro Stunde, 70 Cent mehr als 2026. [5] Das gilt für Saisonkräfte aus Polen genauso wie für alle anderen Beschäftigten, unabhängig davon, welches Sozialversicherungsrecht gilt.
Eine einfache Beispielrechnung: Eine Helferin arbeitet 12 Wochen lang 5 Tage mit je 8 Stunden. Das sind 480 Stunden. Beim Mindestlohn ergibt das 7.008 Euro brutto Lohn für die Saison. Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, fallen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Lohnsteuer bleibt ein eigenes Thema und hängt von der Situation der Person ab. Gilt normale Versicherungspflicht, kommen die Arbeitgeberanteile hinzu.
Dazu kommen Unterkunft, Anreise und Einarbeitung. Gerade die Unterkunft entscheidet oft darüber, ob gute Leute im nächsten Jahr wiederkommen. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in unserem Beitrag Unterkunft für Arbeiter. Ihre Gesamtkosten pro Person können Sie im Lohnkostenrechner durchspielen.
Ihr Fahrplan in 3 Schritten
1. Bilanz ziehen, solange die Saison frisch ist. Notieren Sie noch im Herbst für jede Kultur: Wie viele Leute haben Sie in welcher Woche gebraucht, wie viele hatten Sie, wo gab es Leerlauf? Diese Liste ist die Grundlage für jede Anfrage und spart später Diskussionen.
2. Früh anfragen, konkret bleiben. Die besten Saisonkräfte sagen im Januar und Februar zu. Eine gute Anfrage nennt Kultur und Tätigkeit, Zahl der Personen, Zeitraum in Wochen, Ort, Unterkunft und Lohn. Je konkreter Sie sind, desto besser passen die Profile. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Spitze kommt, sagen Sie das offen: Dann planen wir einen Rand, der kurzfristig anreisen kann.
3. Papiere vor der Anreise klären. Fragebogen, A1 Bescheinigung falls nötig, Nachweis der Krankenversicherung, Anmeldung, Arbeitsvertrag in einer Sprache, die die Person versteht. Was vor der Anreise geklärt ist, kostet in der Spitze keine Zeit mehr.
So arbeiten wir mit Betrieben
Wir vermitteln polnische Erntehelfer, Sortierkräfte und Saisonarbeiter an landwirtschaftliche Betriebe in ganz Deutschland. Sie sagen uns, wen Sie wann brauchen, wir suchen passende Leute, sprechen mit ihnen auf Polnisch und stellen Ihnen Profile vor. Sie entscheiden, wer kommt. Fällt jemand in den ersten 14 Tagen aus, suchen wir kostenlos Ersatz. Mehr zu unserer Arbeit in der Landwirtschaft finden Sie auf der Seite Personal für die Landwirtschaft, unsere Konditionen unter Preise.
Saison 2027 jetzt planen? Sagen Sie uns Kultur, Zeitraum und Zahl der Personen. Wir melden uns mit einem Vorschlag.
Bedarf für 2027 anfragenFAQ
Gilt die 90 Tage Regel auch für meinen Obstbau oder Gartenbau?
Sie gilt für landwirtschaftliche Betriebe nach der amtlichen Klassifikation, also auch für Obst, Gemüse, Sonderkulturen und Baumschulen, die dort unter Anbau fallen. Bei Mischbetrieben entscheidet, ob die Mehrheit der Beschäftigten in der Landwirtschaft arbeitet. Im Zweifel fragen Sie die Minijob Zentrale oder Ihre Steuerberatung.
Kann ich eine Saisonkraft aus Polen einfach 90 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen?
Nur wenn deutsches Recht gilt und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ist. Ist die Person in Polen angestellt und im bezahlten Urlaub, gilt polnisches Recht mit A1 Bescheinigung. Klären Sie den Status mit dem zweisprachigen Fragebogen vor Arbeitsbeginn.
Welcher Lohn gilt 2027 für Erntehelfer?
Mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027. Für 2026 sind es 13,90 Euro.
Wann sollte ich Erntehelfer für 2027 anfragen?
Die Bilanz der Saison machen Sie am besten im Herbst, die Anfrage im Januar oder Februar. Für Kulturen mit früher Spitze, etwa Spargel oder Erdbeeren, lieber im Dezember oder Januar.
Was passiert, wenn eine vermittelte Person nicht erscheint oder abbricht?
Für Saisonarbeiter gilt bei uns eine Garantie von 14 Tagen mit kostenloser Nachvermittlung. Die Details stehen auf der Preisseite.
Quellen
- BBGLIVE: Zuckerfabrik Könnern startet in die Rübensaison, 21.09.2026
- top agrar: News Ticker Zuckerrübenkampagne und Kartoffelernte 2026, abgerufen am 29.09.2026
- SWR Aktuell: Apfelernte im Norden von RLP, Hitze hat Äpfeln geschadet, 14.09.2026
- Minijob Zentrale: Landwirtschaft, Änderungen bei kurzfristigen Minijobs ab 2026, 14.01.2026
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- SVLFG: Ausländische Saisonarbeitskräfte, abgerufen am 29.09.2026